Verordnungsweg

Logopädische Behandlungen sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen als Heil- und Hilfsmittel aufgeführt. Sie gehören zur medizinischen Grundversorgung.

Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden, zum Beispiel:

  Hausarzt

  Neurologe

  Internist

  Hals-Nasen-Ohrenarzt

  Kinderarzt

  Kieferorthopäde

  Phoniater

  Pädaudiologe

Nach Ausstellung einer Verordnung für logopädische Behandlungen durch den behandelnden Arzt übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten der Therapie.

Bei Erwachsenen wird eine Zuzahlung von 10% und 10,- Euro Rezeptgebühr verlangt, falls keine Gebührenbefreiung vorliegt.

Viele chronisch oder langfristig erkrankte Patienten ersparen sich den sehr hohen bürokratischen Aufwand des Sammelns von Rechnungen und Belegen, indem sie zu Jahresbeginn einmalig ihren Eigenanteil von 1% ihres Einkommens bei Ihrer Krankenkasse bezahlen und somit gleich von Beginn an von weiteren Zuzahlungen befreit sind.

Zwischen dem Tag der Ausstellung der Verordnung (Rezept) und dem Therapiebeginn dürfen nicht mehr als 14 Tage vergangen sein. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Terminvereinbarung mit uns.

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Ärzte in Brake und Umgebung:
aerztebraumzu.pdf [54 KB]

HNO-Ärzte und Neurologen in Oldenburg:
hnoneurologenol.pdf [29 KB]


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