Logopädische
Behandlungen sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
als Heil- und Hilfsmittel aufgeführt. Sie gehören zur
medizinischen Grundversorgung.
Die
logopädische Behandlung muss
von einem Arzt verordnet werden,
zum Beispiel:
Hausarzt
Neurologe
Internist
Hals-Nasen-Ohrenarzt
Kinderarzt
Kieferorthopäde
Phoniater
Pädaudiologe
Nach
Ausstellung einer Verordnung für logopädische Behandlungen
durch den behandelnden Arzt übernehmen die gesetzlichen und
privaten Krankenkassen die Kosten der Therapie.
Bei
Erwachsenen wird eine Zuzahlung von 10% und 10,- Euro Rezeptgebühr
verlangt, falls keine Gebührenbefreiung vorliegt.
Viele
chronisch oder langfristig erkrankte Patienten ersparen sich den sehr
hohen bürokratischen Aufwand des Sammelns von Rechnungen und
Belegen, indem sie zu Jahresbeginn einmalig ihren Eigenanteil von 1%
ihres Einkommens bei Ihrer Krankenkasse bezahlen und somit gleich von
Beginn an von weiteren
Zuzahlungen befreit sind.
Zwischen
dem Tag der Ausstellung der Verordnung (Rezept) und dem
Therapiebeginn dürfen nicht mehr als 14 Tage vergangen sein. Wir
empfehlen daher eine frühzeitige Terminvereinbarung mit uns.
Eine
aktuelle Liste aller Delmenhorster Ärzte finden Sie unter:
http://www.delmenhorst.de/soziales/aerzte
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